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Reisebedingungen

Reisebedingungen
Reisebestätigung
Die Anmeldung ist gültig nach Erhalt des vollen Betrages der gebuchten Leistung.
1 Monat vor der Reise erhalten alle Teilnehmer ein detailiertes Reiseprogramm. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Anmeldung den Annullationsbestimmungen.
Übernachtungen
Alle Übernachtungs-Angebote weisen eine beschränkte Verfügbarkeit auf. Die Reservationen werden nach Eingang der Anmeldungen bestätigt.
Reise
Die Reisevariante A im öffentlichen Verkehrsmittel beinhaltet ein 1-monatiges Schweizer Halbtaxabonnement (gültig 19.Juli-18.August)
Mit diesem Abonnement erhältst du alle Eisenbahn-Fahrkarten und viele Bergbahn-Fahrkarten zum halben Preis (z.B; bei der Anreise ab der CH-Grenze, bei Ausflügen in der WM-Woche oder danach)
Dieses Abonnement ist nur für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz erhältlich. Personen mit Wohnsitz Schweiz ohne Abo lösen selber ein 1/2 Abo oder bezahlen einen Zuschlag.
Änderungen
Tour O Swiss Programmänderungen vorbehalten.
Änderungen (Seite Veranstalter/infolge ausgebuchter Kontingente) gegenüber deiner Anmeldung berechtigen zu einem Rückzug der Anmeldung während 20 Tagen ab Versand der Bestätigung. Nachträgliche Rücknahmen der Anmeldungen unterliegen den Annullationsbedingungen.
Änderungen (Seite Teilnehmer) welche eine neue Bestätigung erfordern werden mit einer Gebühr (CHF 60.-) belegt.
Annullationsbestimmungen
Annullationen:
Bis 1. Juni 03 20% des Gesamtpreises
bis 18. Juli 03 50% des Gesamtpreises
nachher 100% des Gesamtpreises
Annullationskostenversicherung
Wir empfehlen dir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung für CHF 20.- (siehe Anmeldeblatt). Deine Annullationskosten sind versichert bei Krankheit oder Unfall vor der Reise, von dir oder einer dir nahestehenden Person (Arztzeugnis erforderlich).
Haftung
Die Organisation Tour O Swiss tritt als Vermittler der im Programm erwähnten Leistungen auf. Tour O Swiss haftet nicht für Schäden, die auf Verschulden des vermittelten Leistungserbringers zurückzuführen sind. Das schweizerische Pauschalreisegesetz ist nicht gültig.
Anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen dir und der Tour O Swiss ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Erstellt: 2003-03-12 13:09:07

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