Reisebestätigung |
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Die Anmeldung ist gültig nach Erhalt des vollen Betrages der gebuchten
Leistung. |
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1 Monat vor der Reise erhalten alle Teilnehmer ein detailiertes Reiseprogramm. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Anmeldung
den Annullationsbestimmungen. |
Übernachtungen |
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Alle Übernachtungs-Angebote weisen eine beschränkte Verfügbarkeit auf.
Die Reservationen werden nach Eingang der Anmeldungen bestätigt. |
Reise |
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Die Reisevariante A im öffentlichen Verkehrsmittel beinhaltet ein
1-monatiges Schweizer Halbtaxabonnement (gültig 19.Juli-18.August) |
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Mit diesem Abonnement erhältst du alle Eisenbahn-Fahrkarten und viele
Bergbahn-Fahrkarten zum halben Preis (z.B; bei der Anreise ab der
CH-Grenze, bei Ausflügen in der WM-Woche oder danach) |
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Dieses Abonnement ist nur für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der
Schweiz erhältlich. Personen mit Wohnsitz Schweiz ohne Abo lösen selber
ein 1/2 Abo oder bezahlen einen Zuschlag. |
Änderungen |
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Tour O Swiss Programmänderungen vorbehalten. |
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Änderungen (Seite Veranstalter/infolge ausgebuchter Kontingente)
gegenüber deiner Anmeldung berechtigen zu einem Rückzug der Anmeldung
während 20 Tagen ab Versand der Bestätigung. Nachträgliche Rücknahmen
der Anmeldungen unterliegen den Annullationsbedingungen. |
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Änderungen (Seite Teilnehmer) welche eine neue Bestätigung erfordern
werden mit einer Gebühr (CHF 60.-) belegt. |
Annullationsbestimmungen |
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Annullationen: |
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Bis 1. Juni 03 |
20% des Gesamtpreises |
bis 18. Juli 03 |
50% des Gesamtpreises |
nachher |
100% des Gesamtpreises |
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Annullationskostenversicherung |
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Wir empfehlen dir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung
für CHF 20.- (siehe Anmeldeblatt). Deine Annullationskosten sind versichert
bei Krankheit oder Unfall vor der Reise, von dir oder einer dir nahestehenden
Person (Arztzeugnis erforderlich). |
Haftung |
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Die Organisation Tour O Swiss tritt als Vermittler der im Programm
erwähnten Leistungen auf. Tour O Swiss haftet nicht für Schäden, die auf
Verschulden des vermittelten Leistungserbringers zurückzuführen sind.
Das schweizerische Pauschalreisegesetz ist nicht gültig. |
Anwendbares Recht |
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Im Verhältnis zwischen dir und der Tour O Swiss ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. |