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Gunilla Svärd (SWE) bleibt auf dem 5. Rang: Protest gegen Disqualifikation gutgeheissen
An den Sprint-OL-Weltmeisterschaften in Rapperswil/Jona bleibt Gunilla Svärd (SWE), die zwischenzeitlich disqualifiziert worden war, auf dem 5. Rang. Die Jury hat einen Protest des schwedischen Teams gegen die ursprünglich verhängte Disqualifikation gutgeheissen
Gunilla Svärd hatte sich nach dem Überqueren des Zielstrichs wieder zum letzten Posten begeben und ihn noch einmal quittiert. Dies ist gemäss Wettkampf-Regel 26.9 des internationalen OL-Verbandes IOF nicht zulässig.
Die Jury hat nun aber den Protest des schwedischen Teams gutgeheissen und die Disqualifikation rückgängig gemacht. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass Gunilla Svärd keinen Vorteil gewann und bezog sich auf die Regel 2.6 des Wettkampfreglements, die besagt, dass die Interpretation des Wettkampf-Reglementes unter dem Leitgedanken der sportlichen Fairness zu erfolgen hat.
Der Artikel 26.9 in der Originalversion Englisch:
Having crossed the finish line, a competitor may not re-enter the competition terrain without the permission of the organizer. A competitor who retires shall announce this at the finish immediately and hand in the map and control card. That competitor shall in no way influence the competition nor help other competitor.
Der Artikel 2.6 in der Originalversion Englisch:
„Sporting fairness shall be the guiding principle in the interpretation of these rules“
Erstellt: 2003-08-05 22:32:48
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